Ihre TÜV SÜD Prüfstelle in Regensburg
TÜV SÜD Auto Partner ist eine Vereinigung unabhängiger Kfz-Sachverständiger, die ihren Beruf als „Berufung“ sehen. Jeder Partner ist Meister seines Faches und „lebt“ die mobile Leidenschaft.
Als selbstständiges, 100-prozentiges Tochterunternehmen gehört die TÜV SÜD Auto Partner GmbH zum Verbund der TÜV SÜD-Gruppe.
Sie profitieren als Kunde von einem persönlichen Service, einem professionellen Team und unserer automobilen Leidenschaft!
HU nach § 29 StVZO*
Die Hauptuntersuchung (HU), im Volksmund gerne als TÜV bezeichnet, ist die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind.
nach § 19 (3) StVZO*
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung (Eintragung).
nach § 23 StVZO*
Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet.
Um ein Fahrzeug, das den oben genannten Anforderungen entspricht, als Oldtimer zuzulassen, bedarf es eines Gutachtens für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer.
nach § 41a StVZO*
Der ordnungsgemäße Einbau bzw. die Vorschriftmäßigkeit der Gasanlage muss durch zwei Untersuchungen bestätigt werden. Die einmalige Gassystem-Einbauprüfung (GSP) und die wiederkehrende Gasprüfung (GWP) müssen begutachtet werden.
nach G607 (DVGW)
Schon kleine Fehler oder Mängel an Ihrer Flüssiggas-Anlage können äußerst gefährlich sein. Daher müssen Flüssiggas-Anlagen alle zwei Jahre von einem Spezialisten auf Herz und Nieren geprüft werden.
nach 9. Ausnah.Vo. StVO*
Die Ausnahmeverordnung sieht die Möglichkeit vor, die Höchstgeschwindigkeit für Personenkraftwagen mit Anhängern und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhängern auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h zu erhöhen.
nach § 41/42 BOKraft*
Fahrzeuge, die die Lizenz für die Personenbeförderung besitzen, unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung. Insbesondere für Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr wurde die BO-Kraft erlassen.
Kraftomnibusse, Mietwagen und Taxen, die der entgeltlichen Beförderung von Personen dienen, werden während der jährlichen HU auf die Prüfpunkte der BO-Kraft inspiziert.
Hinweis: Die mit (*) gekennzeichnete Dienstleistungen werden im Namen und auf Rechnung der TÜV SÜD Autopartner GmbH durchgeführt
⟟ Carl-Maria-von-Weber-Str. 2
93053 Regensburg
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